DAC7 beim Ticketverkauf: Was Plattformen melden
Was DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz für Ticketverkäufer bedeuten: wer gemeldet wird, welche Daten übermittelt werden, die Grenzen und was du tun musst.
Aktualisiert 7 Min. LesezeitVom SyncSeats-Team
Was DAC7 ist
DAC7 ist die siebte Änderung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich. Sie verpflichtet Plattformen, über die Verkäufer Waren verkaufen, Immobilien oder Verkehrsmittel vermieten oder persönliche Dienstleistungen anbieten, Angaben zu diesen Verkäufern zu erheben und einmal im Jahr an ihre Finanzverwaltung zu melden, die sie an die EU-Staaten weitergibt, in denen die Verkäufer ansässig sind.
In Deutschland stehen die Regeln im Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Deutsche Plattformen melden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Der erste Meldezeitraum war 2023, gemeldet bis zum 31. Januar 2024.
Wer gemeldet wird
Jeder Verkäufer, der die Plattform für eine meldepflichtige Tätigkeit nutzt, mit einer Ausnahme für kleine Verkäufer. Nicht gemeldet wird, wer auf derselben Plattform im selben Kalenderjahr
- weniger als 30 Verkäufe von Waren hatte und
- dafür insgesamt weniger als 2.000 € bekommen hat.
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Ab genau 30 Verkäufen oder ab genau 2.000 € wird gemeldet (§ 4 Abs. 5 PStTG). Die Grenze gilt pro Plattform, und der Betrag ist das, was der Verkäufer nach Abzug der Plattformgebühren bekommen hat.
Welche Daten gemeldet werden
Bei einer Privatperson enthält die Meldung (§ 14 PStTG):
- Vor- und Nachname und Wohnanschrift,
- jede Steuer-Identifikationsnummer und den Staat, der sie vergeben hat,
- die USt-IdNr., falls vorhanden, und das Geburtsdatum,
- das Konto, auf das ausgezahlt wurde,
- pro Quartal: die gezahlten Beträge, die einbehaltenen Gebühren, Provisionen und Steuern sowie die Zahl der Verkäufe.
Bei Unternehmen kommen Handelsregisternummer und Betriebsstätten hinzu.
Wann gemeldet wird
Meldezeitraum ist das Kalenderjahr. Plattformen melden bis zum 31. Januar des Folgejahres, und bis zum selben Datum müssen sie dem Verkäufer mitteilen, was sie über ihn gemeldet haben (§§ 13 und 22 PStTG).
Was das für deine Steuer heißt
Das PStTG enthält keine neuen Steuerregeln. Ob und wie deine Ticketverkäufe steuerpflichtig sind, entscheiden dieselben Gesetze wie vorher, etwa die Regeln zu privaten Veräußerungsgeschäften und zu gewerblichen Einkünften. Das BZSt weist darauf hin, dass das PStTG keine eigenen Steuerregeln enthält: Ob deine Verkäufe steuerlich relevant sind, hängt vom Einzelfall und von den Steuergesetzen ab. Das Finanzamt nutzt die gemeldeten Daten bei der Veranlagung.
Was sich ändert, ist die Sichtbarkeit: Einnahmen, die das Finanzamt bisher nicht sah, tauchen jetzt in seinen Daten auf. Welche Regeln gelten, erklärt der Ratgeber zu Steuern beim Ticket-Weiterverkauf.
Wenn du die Angaben nicht machst
Liefert ein Verkäufer die angeforderten Angaben nicht, muss die Plattform ihn zweimal erinnern. Fehlen sie danach immer noch, muss sie frühestens 60 und spätestens 180 Tage nach der ersten Aufforderung entweder das Konto sperren oder die Auszahlungen einbehalten, bis die Angaben vorliegen (§ 23 PStTG).
DAC7 und Tickets
Eine Frage ist noch offen: Die Regeln erfassen den Verkauf von Waren, und das Bundesfinanzministerium stuft Eintrittskarten nur dann als Waren ein, wenn sie in körperlicher Form vorliegen. Ob Verkäufe von E-Tickets überhaupt meldepflichtig sind, ist nicht geklärt.
SyncSeats fragt die Angaben einmalig in den Steuereinstellungen ab. Soweit die Regeln eine Meldung verlangen, meldet SyncSeats in der EU ansässige Verkäufer, die die Schwellen erreichen. Du musst bei uns nichts einreichen.
Quellen
Die Gesetze und offiziellen Seiten, auf denen dieser Ratgeber beruht:
- Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7)
- BZSt – Verfahren nach dem PStTG
- § 4 PStTG – freigestellte Anbieter
- § 5 PStTG – relevante Tätigkeiten und Vergütung
- § 13 PStTG – Meldefrist
- § 14 PStTG – gemeldete Informationen
- § 22 PStTG – Information des Anbieters
- § 23 PStTG – fehlende Angaben
- BMF-Schreiben vom 02.02.2023 zu Anwendungsfragen des PStTG
Fragen zu DAC7 beim Ticketverkauf
Zahle ich wegen DAC7 mehr Steuern?
Nicht wegen DAC7 selbst. Es ist eine Meldepflicht. Steuern auf deine Verkäufe schuldest du, wenn die Steuergesetze das vorsehen, ob mit Meldung oder ohne.
Ich habe dieses Jahr nur ein paar Tickets verkauft. Werde ich gemeldet?
Nicht, wenn du auf der Plattform weniger als 30 Verkäufe hattest und weniger als 2.000 € bekommen hast. Erreichst du eine der beiden Grenzen, wirst du gemeldet, soweit eine Meldepflicht besteht.
Kann ich der Meldung widersprechen?
Soweit eine gesetzliche Meldepflicht besteht, nein: Die Plattform muss melden. Stimmen deine Angaben nicht, korrigiere sie in deinen Steuereinstellungen.
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