Tickets weiterverkaufen: Steuern, Gewerbe und Freigrenzen

Wann Gewinne aus dem Ticket-Weiterverkauf steuerpflichtig sind, woran du erkennst, ob aus dem Hobby ein Gewerbe wird, und was das für Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer heißt.

Aktualisiert 10 Min. LesezeitVom SyncSeats-Team

Privat oder gewerblich? Die erste Frage

Wie Gewinne aus dem Ticket-Weiterverkauf besteuert werden, hängt vor allem davon ab, ob du privat verkaufst oder gewerblich. Dabei begegnen dir drei verschiedene Begriffe, die nicht deckungsgleich sind:

  • Einkommensteuer: Liegt ein Gewerbebetrieb vor (§ 15 EStG) oder nur ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG)?
  • Umsatzsteuer: Bist du Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, weil du nachhaltig Einnahmen erzielst?
  • Verbraucherrecht: Trittst du auf einem Marktplatz als Unternehmer auf (§ 14 BGB) und musst das angeben?

Für alle drei gilt: Entscheidend ist das Gesamtbild deiner Tätigkeit, nicht ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder wie ein Marktplatz dich einstuft.

Private Verkäufe: das private Veräußerungsgeschäft

Verkaufst du ein Ticket, das du selbst gekauft hast, innerhalb eines Jahres weiter, ist der Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Eintrittskarten „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne dieser Vorschrift sind und keine steuerfreien Gegenstände des täglichen Gebrauchs (BFH, Urteil vom 29.10.2019 – IX R 10/18). Die Finanzverwaltung hat das in ihre amtlichen Hinweise übernommen.

  • Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Kaufvertrag und Verkaufsvertrag, also in der Regel zwischen Ticketkauf und Verkauf auf dem Marktplatz, nicht der Tag des Events.
  • Ob du beim Kauf spekulieren wolltest, spielt keine Rolle.
  • Hast du ein Ticket kostenlos gewonnen, etwa bei einem Gewinnspiel, hast du es nicht angeschafft; sein Verkauf fällt nicht unter § 23. Anders bei Verlosungen, bei denen du nur das Recht zum Kauf gewinnst: Bezahlst du das Ticket, hast du es angeschafft. Genau so war es im Fall des Bundesfinanzhofs.
  • Bei geschenkten Tickets zählt der Kauf durch den Schenker.

Die Freigrenze von 1.000 €

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr zusammen weniger als 1.000 € betragen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Die Grenze gilt seit dem Jahr 2024; bis 2023 lag sie bei 600 €.

Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Erreichst du 1.000 €, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Zusammenveranlagte Ehegatten haben jeder eine eigene Freigrenze, aber nur bis zur Höhe des eigenen Gewinns.

Gewinne aus § 23 im JahrSteuerpflichtig
999 €0 €
1.000 €1.000 €
1.400 €1.400 €

In die Summe gehören alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres, nicht nur Tickets, etwa auch Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der Haltefrist.

So berechnest du den Gewinn

Gewinn ist der Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und der Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG):

  • Anschaffungskosten: der Ticketpreis samt Nebenkosten wie Vorverkaufs- und Systemgebühren.
  • Werbungskosten: die Kosten des Verkaufs, etwa Marktplatzprovision und Plattformgebühren. Sie zählen in dem Jahr, in dem der Erlös zufließt.
BeispielBetrag
Verkaufspreis für zwei Tickets400,00 €
Anschaffungskosten (2 × 85 € plus 10 € Gebühren)− 180,00 €
Marktplatzprovision (5 %)− 20,00 €
SyncSeats-Gebühr (5 % vom Rest) inklusive 19 % USt.− 22,61 €
Gewinn177,39 €

Verluste darfst du nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, im selben Jahr, im Vorjahr oder in den Folgejahren, aber nicht mit deinem Gehalt.

Ab wann wird es ein Gewerbe?

Ein Gewerbebetrieb ist eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über die Verwaltung eigenen Vermögens hinausgeht (§ 15 Abs. 2 EStG).

Der Bundesfinanzhof hat das für den Online-Handel konkretisiert: Wer planmäßig und wiederholt Dinge einkauft, die er schon beim Kauf weiterverkaufen will, und sie über eine Plattform verkauft, handelt gewerblich, unabhängig davon, ob ein Gewerbe angemeldet ist oder wie die Plattform ihn einstuft (BFH, Urteil vom 17.06.2020 – X R 26/18).

Wer dagegen eine Sammlung auflöst, die er ohne Verkaufsabsicht aufgebaut hat, bleibt einkommensteuerlich in der Regel privat, auch bei vielen Einzelverkäufen, solange er nicht wie ein Händler auftritt (BFH, Urteil vom 17.06.2020 – X R 18/19). Für die Umsatzsteuer können viele Verkäufe trotzdem nachhaltig sein.

Ein höchstrichterliches Urteil speziell zu Ticket-Resellern ist uns nicht bekannt, und eine feste Zahl von Verkäufen, ab der ein Gewerbe vorliegt, auch nicht. Für Tickets sprechen etwa diese Anzeichen für eine gewerbliche Tätigkeit:

  • Du kaufst Tickets von vornherein, um sie weiterzuverkaufen.
  • Du kaufst regelmäßig und in größerer Zahl, über mehrere Vorverkäufe oder Konten.
  • Du verkaufst laufend, auf mehreren Marktplätzen, mit professionellen Werkzeugen.

Was ein Gewerbe bedeutet

  • Gewerbeanmeldung: Wer ein Gewerbe beginnt, muss es gleichzeitig beim Gewerbeamt anzeigen (§ 14 GewO). Eine besondere Erlaubnis brauchst du für den Online-Handel mit Tickets nicht. Außerdem musst du dich innerhalb eines Monats beim Finanzamt melden, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
  • Einkommensteuer: Deine Gewinne sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Freigrenze von 1.000 € gilt für sie nicht (§ 23 Abs. 2 EStG). Ausgaben wie Gebühren, Software oder Ticketkäufe sind Betriebsausgaben.
  • Gewerbesteuer: Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag im Jahr (§ 11 GewStG), vereinfacht: auf den Gewinn. Darüber hinaus wird Gewerbesteuer fällig, die bei Einzelunternehmern weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird (§ 35 EStG). Eine UG oder GmbH hat keinen Freibetrag.
  • Umsatzsteuer: siehe nächster Abschnitt.

Umsatzsteuer beim Ticket-Weiterverkauf

Wer nachhaltig Tickets verkauft, ist umsatzsteuerlich Unternehmer, und schon viele Verkäufe über eine Plattform können „nachhaltig“ sein. Für Ticket-Reseller gelten dabei ein paar Besonderheiten:

  • Kleinunternehmerregelung: Seit 2025 bleiben deine Umsätze steuerfrei, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Gemeint sind deine Einnahmen aus Verkäufen, nicht dein Gewinn. Fängst du im laufenden Jahr neu an, gilt nur die Grenze von 25.000 €. Schon der Umsatz, mit dem du eine dieser Grenzen überschreitest, ist steuerpflichtig. Als Kleinunternehmer kannst du keine Vorsteuer abziehen.
  • Keine Differenzbesteuerung: Ein Ticketverkauf ist umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung, keine Lieferung. Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG gilt nur für Lieferungen beweglicher Gegenstände. Du versteuerst als Regelunternehmer also den vollen Verkaufspreis, nicht nur deine Marge, und aus Käufen bei Privatleuten gibt es keine Vorsteuer.
  • Ort der Leistung: Steuerpflichtig ist ein Ticketverkauf dort, wo das Event stattfindet, auch wenn du nur weiterverkaufst und nicht Veranstalter bist (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 5 UStG). Für Events in Deutschland gilt deutsche Umsatzsteuer, in der Regel 7 % für Theater und Konzerte und 19 % für Sport.
  • Events im Ausland: In Deutschland nicht steuerbar, dafür im Veranstaltungsland. Für Verkäufe an Verbraucher in der EU gibt es den One-Stop-Shop (§ 18j UStG); in Großbritannien müssen sich nicht dort ansässige Verkäufer ab dem ersten steuerpflichtigen Umsatz registrieren. Die deutsche Kleinunternehmerregelung gilt nur für Umsätze im Inland; für andere EU-Länder gibt es seit 2025 ein eigenes Meldeverfahren beim BZSt (§ 19a UStG), wenn dein Umsatz in der ganzen EU 100.000 € nicht übersteigt.

Was SyncSeats für deine Steuer liefert

  • Zu jeder SyncSeats-Gebühr gibt es eine Rechnung mit ausgewiesener USt., für deine Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Bist du in Deutschland zum Vorsteuerabzug berechtigt, kannst du die USt. als Vorsteuer abziehen; als Kleinunternehmer geht das nicht.
  • Jede Auszahlung wird per E-Mail mit Beleg bestätigt.
  • Trägst du deinen Einkaufspreis ein, zeigen dir die Analytics deine Marge pro Event und Monat.
  • Soweit die DAC7-Regeln eine Meldung verlangen, meldet SyncSeats Verkäufer, die die Schwellen erreichen, an die Finanzverwaltung; was das bedeutet, steht im Ratgeber zu DAC7.

Sicherheit und Steuern bei SyncSeats

Checkliste

  • Bewahre für jedes Ticket den Kaufbeleg mit Datum und Preis samt Gebühren auf.
  • Notiere für jeden Verkauf Datum, Preis und Gebühren. Die Rechnungen von SyncSeats helfen dabei.
  • Rechne am Jahresende deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften zusammen und vergleiche sie mit der Freigrenze.
  • Prüf ehrlich, ob du regelmäßig und gezielt zum Weiterverkauf kaufst. Wenn ja, sprich mit einer Steuerberatung über die Gewerbeanmeldung.
  • Hol dir Rat, sobald du gewerblich verkaufst oder Tickets für Events im Ausland anbietest.

Preise und USt. bei SyncSeats

Quellen

Die Gesetze und offiziellen Seiten, auf denen dieser Ratgeber beruht:

Fragen zu Steuern beim Ticketverkauf

Muss ich jeden Ticketverkauf versteuern?

Als Privatperson nicht: Steuerpflichtig ist der Gewinn nur, wenn du das Ticket innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufst und deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr zusammen 1.000 € oder mehr betragen. Verkaufst du gewerblich, gehören alle Gewinne in die Steuererklärung.

Was ist mit Tickets, die ich zu einem niedrigeren Preis verkaufe?

Dann entsteht ein Verlust. Hast du das Ticket innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft, kannst du ihn als Privatperson mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, auch im Vorjahr oder in späteren Jahren. Gib den Verlust dafür in deiner Steuererklärung an.

Meldet SyncSeats meine Verkäufe dem Finanzamt?

Soweit die DAC7-Regeln es verlangen, meldet SyncSeats Verkäufer, die die Schwellen erreichen, an das Bundeszentralamt für Steuern. An deinen Steuerpflichten ändert das nichts, die Meldung macht deine Verkäufe nur sichtbar.

Ab wie vielen Verkäufen bin ich gewerblich?

Dafür gibt es keine Zahl. Entscheidend ist das Gesamtbild, vor allem, ob du planmäßig und wiederholt Tickets kaufst, um sie weiterzuverkaufen.

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Das Konto ist kostenlos, und du zahlst nichts, bis ein Ticket verkauft ist.